Lieferungs- und Zahlungsbedingungen BAUEN, s.r.o.

Art. I. Gültigkeitsbereichgsbereich
  1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (weiter nur LZB) sind ein integraler Bestandteil des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches abgeschlossen ( § 409 ff. HGB ).
  2. Abweichungen von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen  sind nur dann gültig, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden.
 
Art. II. Die Entstehung des Vertrags
  1. Der Entwurf des Vertrags durch den Käufer (mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax) bestätigt der Verkäufer innerhalb einer Frist, die im Entwurf angegeben sein wird. Wenn der Zeitraum durch den Käufer nicht ausdrücklich festgestellt ist, wird der Vertrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums, Umstände angemessen, bestätigt werden. Der Verkäufer bestätigt den Entwurf durch das Ausfüllen des früheren Teils des Kaufvertrags.
  2. Das Durchführen von gleich welchen Änderungen an den vom Käufer vorgelegten Entwurf gibt keinen Anlass zur Gründung des Kaufvertrags. In diesem Fall handelt  es sich um einen Vorschlag zur Abschließung des Kaufvertrags vorgelegt durch den Verkäufer dem Käufer und der Vertrag entsteht, wenn der Zeitpunkt der Lieferung ausführlich der Käufer übereinstimmt.
 
Art. III. Die Form und die Bedingungen des Vertrages
  1. Der Kaufvertrag ist immer schriftlich.
  2. Der Vertrag entsteht durch die Weise gegeben im Art. II., wenn es zur Einigung über den Gegenstand der Lieferung kommt.
  3. Wenn die Zeit der Leistung nicht vereinbart wird, ist der Verkäufer berechtigt jederzeit Erfüllung zu leisten. 
  4. Wird der Preis nicht vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis zu berechnen und der Käufer ihn zu bezahlen.
 
Art. IV. Lieferungsbedingungen
  1. Wenn es im Vertrag nicht anders festgelegt ist, gilt es, dass zur Entstehung des Rechtes, den Kaufpreis zu erfüllen und zu berechnen ist dem Käufer ermöglicht, wenn er die Ware bekommt.
  2. Ist die Lieferung durch einen Träger vereinbart, muss die Lieferung klar gekennzeichnet werden.
  3. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Beweise in der Zeit und in einer Weise zu geben, die ausreichend ihm zu erlauben, die Vertragserzeugnisse zu übernehmen.
  4. Wenn nicht anders bestimmt ist, ist im Preis der Waren auch Verpackungsmaterial (Kartons, Stretchfolie, usw.) einbezogen.
  5. Wenn der Käufer seinen eigenen Transport von Waren bietet, lagert der Verkäufer die Ware für 10 Tage von dem Datum, wenn er den Käufer zur Warenentnahme aufgerufen hat. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware durch den Träger auf Kosten des Käufers abgeschickt.
  6. Waren, die nach dem vereinbarten Termin innerhalb von 30 Tagen nicht entnommen werden, wird dem Käufer automatisch Gebühr 1,50 EUR / Palette / Tag gerechnet werden. Die  Ware, die auf Berufung produziert worden ist, muss bis 6 Monaten abgenommen werden von dem vereinbarten Termin der ersten Berufung, sonst wird  automatisch 1,50 EUR / Palette / Tag berechnet und die eventuelle Reklamation wird nicht anerkannt werden.
 
Art. V. Haftung für Mängel
  1. Der Käufer  ist verpflichtet, alle Mängel der Lieferung an den Verkäufer schriftlich mitzuteilen und zwar spätestens bis 6 Monaten.
  2. Der Käufer ist mit den Anweisungen für die Lagerung und PE-Folien und daraus gewonnenen Erzeugnissen bekannt gemacht. Diese Anweisungen   befinden sich unter www.bauen.sk
  3. Der Käufer ist individuell nach der Art der bestellten Ware auf Nachfrage über die entsprechende Fertigungstoleranz informiert.
  4. Toleranz für LDPE-Folie und daraus erzeugene Waren:
    Folienstärke: +/- 10%
    Folienbreite: + / - 1-5% (in Abhängigkeit von der Breite des Ausmasses)
 
 
Art. VI. Zahlungsbedingungen
  1. Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufpreis am Tag zu berechnen, wenn die Ware an den Käufer übergeben wurde, oder dem Träger für den Transport, am Ort der Produktionsstätte des Verkäufers, wenn es nicht anders vereinbart worden ist.
  2. Der Käufer  ist verpflichtet, den Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen nach dem Versand zu überweisen oder Unterlagen für die Zahlung des Kaufpreises (in der Regel eine Rechnung), wenn nicht anders vereinbart ist.
  3. Im Falle des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen  in der Höhe von 0,1% des Kaufpreises für jeden Tag des Verzugs. zu bezahlen.
  4. Falls der Käufer gegen den Verkäufer Verpflichtungen hat, wird der Kaufvertrag nicht akzeptiert. 
 
Art. VII. Die Gebühren für Verpackungen
Die Produkte hergestellt in der Firma BAUEN, s.r.o. sind nicht als Verpackungen betrachtet und im Verkaufspreis der Fertigwaren sind keine Gebühren für sie enthalten. Die Verantwortung für die Vergebührung unserer Produkte der autorisierten Gesellschaft übernimmt im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften  durch den Kauf von Produkten der Auftraggeber auf sich.
BAUEN, s.r.o.. zahlt Gebühren an autorisierte Gesellschaft nur für die Verpackungen in denen die hergestellten Produkte verkauft werden (Kartons, Hülsen, ....)
 
 
Topoľovka 14. 06. 2016
Tomáš Karľa, Geschäftsführer